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Versicherungs-Kürzungsmaschinerie aufgedeckt: Was die ARD-Recherche für Geschädigte bedeutet

Versicherungs-Kürzungsmaschinerie aufgedeckt: Was die ARD-Recherche für Geschädigte bedeutet

ARD-Recherche enthüllt: Wie Versicherungen systematisch Schadenzahlungen kürzen

Wer in den letzten Tagen die ARD Mediathek geöffnet hat, ist vermutlich über einen Beitrag gestolpert, der vielen Geschädigten die Sprache verschlagen hat. Die Recherche zeigt schwarz auf weiß, was wir aus unserem Berufsalltag als Kfz-Sachverständige seit Jahren kennen: Kfz-Versicherungen kürzen Schadenpositionen offenbar systematisch – oft mithilfe externer Prüfdienstleister, deren Geschäftsmodell genau auf dieser Kürzung beruht.

In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was hinter dieser sogenannten Kürzungsmaschinerie steckt, woran Sie sie als Geschädigter erkennen und wie Sie sich rechtssicher dagegen wehren können.

Was die ARD-Recherche konkret zeigt

Die Recherche dokumentiert, wie Versicherer bei der Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen pauschal Beträge abziehen – etwa bei Stundenverrechnungssätzen, Verbringungskosten, UPE-Aufschlägen oder dem Restwert. Häufig geschieht das nicht durch den Versicherer selbst, sondern durch beauftragte „Prüfberichte“ externer Dienstleister, die sich gezielt darauf spezialisiert haben, unabhängige Gutachten kleinzurechnen.

Das Ergebnis: Geschädigte erhalten teils mehrere hundert bis mehrere tausend Euro weniger, als ihnen rechtlich zustehen würde – oft, ohne dass sie es bemerken oder wissen, dass sie sich dagegen wehren können.

Warum die meisten Kürzungen rechtswidrig sind

Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Urteilen klargestellt, dass ein unabhängiges Schadengutachten grundsätzlich die Grundlage der Regulierung ist. Der Geschädigte hat ein Recht auf Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall – und zwar zu den ortsüblichen Sätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt, sofern das Fahrzeug entsprechend gepflegt wurde.

Pauschale Abzüge auf Basis fiktiver „Referenzwerkstätten“ oder anonymer Prüfberichte halten einer juristischen Prüfung in den meisten Fällen nicht stand. Dennoch werden sie in der Praxis regelmäßig vorgenommen – schlicht, weil viele Geschädigte die Kürzung ohne Widerspruch akzeptieren.

Typische Kürzungspositionen aus unserer Praxis

In unserer täglichen Arbeit als Sachverständige begegnen uns immer wieder dieselben Muster: gekürzte Stundenverrechnungssätze unter Verweis auf günstigere „Referenzwerkstätten“, gestrichene Verbringungskosten und UPE-Aufschläge, überhöhte Restwertangebote aus anonymen Restwertbörsen, pauschal reduzierte merkantile Wertminderung sowie nicht vollständig anerkannte Sachverständigen- und Mietwagenkosten.

Jede einzelne dieser Positionen ist rechtlich angreifbar – vorausgesetzt, sie wird durch ein qualifiziertes Gutachten sauber dokumentiert und im Streitfall konsequent durchgesetzt.

So wehren Sie sich als Geschädigter richtig

Der wichtigste Grundsatz lautet: Beauftragen Sie nach einem unverschuldeten Unfall niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Sie haben das Recht auf einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl – die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Wenn nach Eingang der Regulierung ein Kürzungsschreiben kommt, sollten Sie nicht vorschnell akzeptieren. Lassen Sie das Schreiben prüfen, im Zweifel durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Auch dessen Kosten gehören bei einer Haftpflichtregulierung in der Regel zum erstattungsfähigen Schaden.

Mein Fazit nach über einem Jahrzehnt in der Schadenregulierung

Die ARD-Recherche bestätigt, was Geschädigte und unabhängige Sachverständige seit Jahren erleben. Die gute Nachricht: Wer sich frühzeitig fachkundige Unterstützung holt, muss diese Kürzungen nicht hinnehmen. Ein sauber erstelltes Gutachten und ein klarer Rechtsbeistand sind die wirksamste Antwort auf die Kürzungsmaschinerie der Versicherer.

Wenn Sie aktuell einen Schaden haben und sich unsicher sind, ob die Regulierung Ihrer Versicherung korrekt ist: Sprechen Sie uns an. Eine erste Einschätzung bieten wir Geschädigten kostenfrei an – unabhängig, transparent und auf Augenhöhe

Persönliche Anmerkung: Ich kenne diese Strukturen aus dem Inneren

Ich kann das meiste, was in der ARD-Sendung gezeigt wird, aus eigener Erfahrung bestätigen. Bevor ich mich als unabhängiger Kfz-Sachverständiger selbstständig gemacht habe, war ich mehr als sieben Jahre lang bei der Allianz tätig. Ich kenne die internen Vorgaben, die Prüfprozesse und die Vorgehensweise bei der Schadenregulierung daher sehr genau – und genau deshalb weiß ich, an welchen Stellen Geschädigte ansetzen müssen, um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Hamed Barekzai

Hamed Barekzai

Kfz-Meister & Kfz‑Sachverständiger

MEISTERWERK Kfz-Gutachten ist ein freies und unabhängiges Sachverständigenbüro mit Sitz in München.

Mit unserem Team aus Experten helfen wir unseren Kunden u. a. bei der Erstellung von Schadengutachten und Fahrzeugbewertungen.

Über uns

Wir überzeugen Sie mit der Freundlichkeit und Servicementalität unseres Teams. Wir bombardieren Sie nicht mit Fachbegriffen und finden Ihre Fragen auch nicht überflüssig. Im Gegenteil, wir erklären Ihnen gerne alles im Detail und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um Unfall, Fahrzeugbewertung, Abläufen und vielem mehr.