Cookies 🍪

Wir möchten Dienste von Google und Meta einsetzen, die Ihre Einwilligung brauchen. Sie können sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen bearbeiten“ im Footer widerrufen. Details

Zum Inhalt springen
Kfz Gutachten München

Kfz Gutachten: Wir beantworten Ihre Fragen

Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter!

  • Schaden schnell bei der Versicherung des Unfallgegners melden

  • Kfz-Gutachten bei MEISTERWERK Kfz-Gutachten München erstellen lassen

  • Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden

Ihr unabhängiges Kfz-Sach­verständigen­büro in München

Wissenswerte Informationen zu allen Themen rund um Kfz-Gutachten

Im Falle eines Kfz-Haftpflichtschadens, bei dem Sie der Geschädigte sind, haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Kfz-Sach­verständigen zu beauftragen.

Der Geschädigte sollte den entstandenen Schaden immer umgehend bei der gegnerischen Versicherung melden. Die gegnerische Versicherung benötigt ein Gutachten des Fahrzeugs, um die Schadenhöhe einschätzen zu können. Genau dieses Gutachten sollten Sie von einem freien und unabhängigen Sach­verständigen wie MEISTERWERK Kfz-Gutachten München erstellen lassen.

Die Sach­verständigenkosten sind in diesem Fall ohnehin von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Um die Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs gering zu halten, versuchen viele Versicherungen eigene Gutachten zu erstellen. Da Sie jedoch das Recht auf ein unabhängiges Kfz Gutachten haben, ist es nicht zu empfehlen, das Gutachten durch einen Sach­verständigen der gegnerischen Versicherung durchführen zulassen.

KFZ-Sachverständiger berät Kundin in modernem Büro mit Gutachten und Tablet auf dem Tisch, Skyline im Hintergrund

Unsere Ratgeber-Themen im Überblick

Hier finden Sie alle Ratgeberseiten von MEISTERWERK Kfz-Gutachten auf einen Blick. Weiter unten beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Unfallschaden, Versicherung und Kfz-Gutachten.

Nach dem Unfall

Schaden und Fahrzeugwert

Kosten und Versicherung

Weitere Artikel zu aktuellen Fragen rund um Unfall und Versicherung finden Sie in unserem Blog.

Fragen & Antworten zu Schaden und Wertminderung

Was ist ein Kfz-Haftpflichtschaden?

Die Kfz-Haftpflicht­versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die bei anderen entstehen, wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall verursachen. Sie ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Nach einem Autounfall, wobei Sie der Geschädigte sind, ist es wichtig, direkt nach dem Geschehen die richtigen Schritte einzuleiten. Das MEISTERWERK Kfz-Gutachten Kfz-Sach­verständigen­büro unterstützt und berät Sie dabei kompetent in und um München. Um den Unfallschaden korrekt aufzunehmen, benötigen Sie ein Gutachten eines qualifizierten Kfz-Sach­verständigen und Gutachters. Sollte in Ihrem Schadenfall ein Rechtsbeistand nötig werden, vermitteln wir Sie gerne an eine unserer kompetenten Rechtsanwaltskanzleien.

Voll- und Teilkaskoversicherung: Bei Schäden, die Sie selbst verursacht haben, erhalten Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug nur erstattet, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Bei Schäden am Auto durch äußere Einflüsse wie Hagelschäden, Sturmschäden oder Wildschäden springt die Teilkaskoversicherung ein. In beiden Fällen sollten Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen, bevor Sie einen freien und unabhängigen Sach­verständigen kontaktieren, da es durch die Vertragsbedingungen sein kann, dass die Versicherung sich vorbehält, einen hauseigenen Sach­verständigen zu wählen.

Merke:

  • Haftpflicht­versicherung deckt den Schaden ab, der bei anderen entsteht, also bei dem Geschädigten

  • Vollkasko deckt Unfallschäden am eigenen Auto ab

  • Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Unwetter oder Wildunfälle entstehen

  • Bei Haftpflichtschäden können Sie immer einen externen Kfz Gutachter beauftragen

  • Bei Vollkasko- und Teilkaskoversicherung sollten Sie vorher bei Ihrer Versicherung anfragen, welchen Kfz Sach­verständigen Sie beauftragen dürfen

Wer trägt die Kosten für den Unfallschaden und für das Gutachten?

Ein Sach­verständiger wird in der Regel aufgesucht, wenn der Unfall nicht durch Selbstverschulden verursacht wurde. In diesem Fall tritt § 249 BGB in Kraft. Der Gegner bzw. dessen Versicherer muss alle Kosten tragen, die durch den Schaden entstanden sind. Die Kosten beinhalten die Wiederherstellung des Zustands, der bestehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Die Kosten für einen freien und unabhängigen Sach­verständigen sind daher ebenfalls vom Gegner zu tragen. Wichtig ist, dass das Gutachten von MEISTERWERK Kfz-Gutachten sach- und fachgerecht erhoben wird, sodass dieses auch vor Gericht Bestand hat. Unsere Gutachter sind entsprechend ausgebildet und auf den Fall einer Gerichtsverhandlung vorbereitet. Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher sein, haben Sie als Geschädigter zum Teil Anspruch auf einen Ersatzwagen oder auf einen Nutzungsausfall. Für welchen Zeitraum Ihnen das zusteht, ergibt sich aus Ihrem Gutachten. Was ein Gutachten kostet und wer die Kosten trägt, erklären wir auf unserer Seite zu den Kfz-Gutachterkosten.

Merke:

  • Als Geschädigter entstehen Ihnen KEINE Kosten - weder für Gutachten noch Anwalt

  • Auch Unkosten wie Ersatzwagen o. Ä. trägt die gegnerische Versicherung

  • Unsere Gutachten halten strengen Überprüfungen durch Versicherung und Gericht stand

Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die kalkulierten Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kostet. Die Reparatur wäre technisch möglich, wirtschaftlich aber nicht sinnvoll. Dies kann besonders bei älteren Fahrzeugen der Fall sein (außer Oldtimer). Als Unfall-Geschädigter erhalten Sie dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, also dessen, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist. Wirtschaftlicher Totalschaden heißt also nicht, dass Ihr Fahrzeug fahruntüchtig ist. Dieser Begriff bezeichnet lediglich die Kostensituation und rechnet Reparatur und Fahrzeugwert gegeneinander. Liegen die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, können Sie unter bestimmten Bedingungen trotzdem reparieren lassen (130-Prozent-Regel). Alle Details mit Rechenbeispiel finden Sie in unserem Ratgeber Wirtschaftlicher Totalschaden: Was Ihnen jetzt zusteht.

Merke:

  • Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist kein technischer Totalschaden

  • Er tritt dann ein, wenn die kalkulierten Reparaturkosten höher sind als der Wert des Fahrzeugs

Wie unterscheidet sich ein wirtschaftlicher von einem echten Totalschaden?

Bei einem technischen, also echten Totalschaden ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich oder nicht mehr sicher ist, zum Beispiel nach einem Brand oder bei schwer verformter Karosseriestruktur. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre die Reparatur technisch möglich, sie würde aber mehr kosten als der Wiederbeschaffungswert. Abgerechnet wird in beiden Fällen in der Regel nach der Formel Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Was ist ein Bagatellschaden?

Als Bagatellschaden bezeichnet man kleinere Schäden, bei denen nur das Blech oder der Lack beschädigt wurde. Dazu zählen Kratzer, Dellen und Schrammen am Fahrzeug. Für einen Bagatellschaden sollen die Reparaturkosten 750 € nicht überschreiten. Oftmals bieten Versicherungen für Bagatell­schäden eine unkompliziertere und schnellere Bearbeitung an. Für einen Bagatellschaden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens.

Was bedeutet die Wertminderung Ihres Fahrzeugs?

Nach der Reparatur eines beschädigten Kraftfahrzeugs handelt es sich um einen Unfallwagen. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist das Fahrzeug nicht mehr so viel wert, wie vor dem Unfall. Diese Wertminderung wird von einem Sach­verständigen genau im Gutachten aufgeführt. Es führen jedoch nicht alle Unfallschäden zu einer Wertminderung. Bei reinen Bagatellschäden, etwa leichten Kratzern oder Schäden an Anbauteilen, die sich einfach und vollständig austauschen oder beheben lassen, entsteht in der Regel kein Minderwert. Wie die Wertminderung berechnet wird, erklären wir auf unserer Seite zur merkantilen Wertminderung.

Merke:

  • Unfallschäden können nach Reparatur den Wert Ihres Fahrzeugs mindern

  • Unsere Gutachten berücksichtigen diese Tatsache und fließen in Ihre Forderung mit ein

Was ist der Wiederbeschaffungswert und wie wird er ermittelt?

Bei einem Totalschaden oder Verlust ersetzt Ihnen als Geschädigter die Versicherung des Unfallverursachers die Summe, die Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz zu kaufen. Dieser Betrag nennt sich Wiederbeschaffungswert. Den Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug auch mit Totalschaden noch hat, nennt man Restwert. Dieser wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Daraus ergibt sich der Auszahlungsbetrag. Rechnen Sie über Ihre eigene Kaskoversicherung ab, wird zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung abgezogen. Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach der Marktlage und dem Alter des Autos. Maßgeblich ist die Preislage auf dem Gebrauchtwagenmarkt für vergleichbare oder gleiche Fahrzeuge (Modell, Alter, Ausstattung, Kilometerleistung etc). Den Neupreis gibt es im Haftpflichtschaden nur in seltenen Ausnahmefällen, nämlich bei erheblich beschädigten, fabrikneuen Fahrzeugen mit höchstens rund 1.000 km Laufleistung, wenn tatsächlich ein Neufahrzeug angeschafft wird. Durch regionale Preisunterschiede können die entsprechenden Werte von Region zu Region variieren. Hierzu sind detaillierte Recherchen notwendig. Wie wir dabei vorgehen, erklären wir auf unserer Seite zum Wiederbeschaffungswert.

Merke:

  • Der Wiederbeschaffungswert kommt bei Totalschaden oder Verlust zum Tragen

  • Die Berechnung lautet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert = Auszahlungsbetrag (in der Kasko zusätzlich minus Selbstbeteiligung)

  • Beachten Sie speziell bei Verlust Ihre Versicherungsbedingungen

Was ist der Restwert und wie wird er ermittelt?

Als Restwert bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswerts bezeichnet man die Summe, die das Auto trotz Schaden auf dem freien Markt noch erzielen würde. Der Restwert wird dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, daraus ergibt sich der Auszahlungsbetrag. Der Gutachter ermittelt ihn über konkrete Angebote von Aufkäufern auf dem regionalen Markt. Warum es gerade beim Restwert oft Streit mit der Versicherung gibt, lesen Sie in unserem Ratgeber zum wirtschaftlichen Totalschaden.

Was ist die 130-Prozent-Regel und wann ist sie sinnvoll?

Die sogenannte 130-Prozent-Regel kann bei wirtschaftlichen Totalschäden angewandt werden. Also dann, wenn die Reparaturkosten voraussichtlich höher sind als der Wert Ihres Fahrzeugs. Für den Fall, dass die berechneten Reparaturkosten maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungsbetrags betragen, kann man als Geschädigter von der gegnerischen Versicherung verlangen, dass kein wirtschaftlicher Totalschaden konstatiert wird (bei dem nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ausgezahlt wird).

Stattdessen können Sie darauf drängen, dass die 130-Prozent-Regel angewendet wird. In diesem Fall übernimmt die Versicherung auch Reparaturkosten, die bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug tatsächlich vollständig und fachgerecht in dem Umfang repariert wird, den das Gutachten vorsieht. Funktionsfähige Gebrauchtteile sind dabei grundsätzlich zulässig. Außerdem müssen Sie das Fahrzeug anschließend mindestens 6 Monate weiter nutzen. Die 130-Prozent-Regel steht Ihnen im Haftpflichtschadenfall zu, in der Kaskoversicherung gibt es sie nicht. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum wirtschaftlichen Totalschaden.

Merke:

  • Die 130-Prozent-Regel kann bei einem wirtschaftlichen Totalschaden angewendet werden

  • Dafür muss das Fahrzeug auch tatsächlich fachgerecht repariert und anschließend mindestens 6 Monate genutzt werden

  • Die Reparatursumme darf max. 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen

Haben Sie weitere Fragen zu einem Kfz-Schaden?

Dann zögern Sie nicht uns anzurufen.

Fragen & Antworten zur Versicherung

Wie bekommen Sie Ihr Geld von der Versicherung?

  1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Sach­verständigen­büro MEISTERWERK Kfz-Gutachten München auf und vereinbaren Sie einen Termin.

  2. Unsere Kfz Gutachter von MEISTERWERK Kfz-Gutachten nehmen den Schaden am Standort des Kraftfahrzeugs auf (auch vor Ort bei Ihnen in München und Umgebung).

  3. Im Anschluss erstellen wir ein sach- und fachgerechtes Gutachten.

  4. Wir nehmen danach Kontakt mit dem Versicherungsträger des Gegners auf und leiten das erstellte Gutachten weiter.

  5. Nach Bearbeitung bzw. Prüfung des Gutachtens durch die Versicherung kann sich der Geschädigte entscheiden, ob er den Schaden durch eine Werkstatt reparieren lassen möchte oder sich den Betrag des Schadensersatzes auszahlen lässt.

Merke:

  • Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter Anspruch auf Erstattung des gesamten Schadens und der Unkosten.

  • Das Gutachten legt die Höhe des Schadens fest.

  • Wir reichen das Schadensgutachten bei der gegnerischen Versicherung ein, u. U. mithilfe eines Anwalts. Mehr dazu auf unserer Seite zur Versicherungsabwicklung.

Wie gehe ich vor, wenn der Unfallgegner keine Versicherung hat?

Wenn der Unfallgegner keine Versicherung hat, sollten Sie sofort die Polizei einschalten und den Vorfall melden. Informieren Sie zudem Ihre eigene Versicherung. In Deutschland können Schäden durch die Verkehrsopferhilfe oder Ihre eigene Kaskoversicherung gedeckt werden. Es ist wichtig, alle Informationen und Beweise sorgfältig zu dokumentieren, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können.

Wie lange habe ich Zeit, einen Unfall meiner Versicherung zu melden?

Nach den üblichen Versicherungsbedingungen (AKB) müssen Sie einen Unfall Ihrer eigenen Versicherung innerhalb einer Woche melden, je früher, desto besser. Melden Sie den Unfall vorsorglich auch dann, wenn Sie nicht schuld sind, etwa falls der Unfallgegner später Ansprüche gegen Sie erhebt. Als Geschädigter sollten Sie den Schaden außerdem möglichst schnell bei der Versicherung des Unfallgegners melden. Wie das geht, erklären wir auf unserer Seite Kfz-Schaden melden. Eine rechtzeitige Meldung gewährleistet eine schnelle Schadensregulierung und verhindert mögliche Probleme bei der Bearbeitung Ihres Anspruchs.

In welchem Umfang deckt meine Versicherung Schäden durch einen Unfall?

Der Umfang der Schadensdeckung hängt von der Art Ihrer Versicherung ab. Die Haftpflicht­versicherung deckt Schäden des Unfallgegners, während eine Teilkasko oder Vollkasko auch Ihre eigenen Schäden abdeckt. Die Deckungssummen und der genaue Leistungsumfang variieren je nach Police. Prüfen Sie die Details Ihrer Versicherungspolice oder sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, um Klarheit über die abgedeckten Schäden zu erhalten.

Was passiert, wenn das Gutachten höhere Schäden aufzeigt, als die Versicherung anerkennt?

Kürzt die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche, obwohl das Gutachten einen höheren Schaden belegt, sollten Sie die Kürzung nicht einfach hinnehmen. Häufig stützt sich die Versicherung dabei auf einen Prüfbericht. Wir prüfen die Kürzung und nehmen in einer schriftlichen Gegenstellungnahme fachlich zu den gekürzten Positionen Stellung. Zusätzlich empfehlen wir, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Bei klarer Haftung trägt die gegnerische Versicherung auch dessen Kosten. Lässt sich keine Einigung erzielen, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Was ist eine Abtretungserklärung für ein Kfz-Gutachten?

Mit einer Abtretungserklärung tritt der Geschädigte seinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Gutachter ab, bei einer Werkstatt entsprechend den Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten. Der Vorteil besteht darin, dass der Geschädigte nicht in Vorleistung gehen muss. Der Gutachter oder die Werkstatt rechnet dann direkt mit der Versicherung ab. Das vereinfacht den Ablauf. Zahlt die Versicherung nicht oder nur teilweise, etwa bei einer Mithaftung, bleibt der Geschädigte für den offenen Betrag in der Regel weiter verpflichtet.

Was zahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die gegnerische Haftpflicht­versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug mit gleichem Alter, ähnlicher Laufleistung und Ausstattung zahlen müssten. Bei klarer Haftung kommen Nebenkosten hinzu, etwa Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten, Ab- und Anmeldekosten und eine Unkostenpauschale. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt. Den Neupreis gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen bei fabrikneuen Fahrzeugen. Ein ausführliches Rechenbeispiel finden Sie in unserem Ratgeber Wirtschaftlicher Totalschaden: Was Ihnen jetzt zusteht.

Sie haben noch Fragen zur Versicherung?

Wir stehen Ihnen zur Seite.

Fragen & Antworten zum Unfall

Was sollte ich direkt nach einem KFZ Unfall tun?

Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten in Sicherheit sind und schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Dokumentieren Sie den Unfallort und den Schaden, indem Sie Fotos machen. Tauschen Sie Kontaktdaten mit den anderen Beteiligten aus und rufen Sie bei Bedarf die Polizei. Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich Ihrer Versicherung und kontaktieren Sie, wenn nötig, einen Gutachter. Eine ausführliche Checkliste finden Sie auf unserer Seite Unfall was tun? Wenn Ihnen jemand reingefahren ist, lesen Sie unsere ersten Schritte als Geschädigter.

Welche Informationen sollte ich am Unfallort sammeln?

Sammeln Sie die Kontaktdaten aller Beteiligten, einschließlich Name, Telefonnummer, Anschrift und Versicherungsdaten. Notieren Sie das Kennzeichen sowie Marke und Modell der Fahrzeuge. Machen Sie Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugen und eventuellen Schäden. Sammeln Sie zudem Zeugenaussagen und deren Kontaktdaten, falls vorhanden. Diese Informationen sind entscheidend für die spätere Schadensregulierung.

Was passiert, wenn ich bei einem Unfall als schuldig angesehen werde?

Wenn Sie als schuldig angesehen werden, müssen Sie möglicherweise für den entstandenen Schaden aufkommen. Ihre Haftpflicht­versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Schäden des Unfallgegners. Es ist ratsam, Ihre Versicherung umgehend zu informieren und den Unfallhergang genau zu schildern. Bei rechtlichen Unklarheiten kann die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll sein.

Kann ich Schadenersatz beanspruchen, wenn ich Verletzungen erlitten habe?

Ja, wenn Sie Verletzungen bei einem Unfall erlitten haben, können Sie Schadenersatz beanspruchen. Dieser kann medizinische Kosten, Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld umfassen. Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie alle relevanten Unterlagen, wie Arztberichte und Rechnungen, sammeln und ggf. einen Anwalt einschalten, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche hilft.

Sollte ich einen Rechtsanwalt bei einem Verkehrsunfall einschalten?

Es ist oft ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten, besonders wenn es Unklarheiten über die Schuldfrage gibt oder hohe Schadensansprüche im Raum stehen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Bei einem unverschuldeten Unfall mit klarer Haftung trägt die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres Anwalts. In anderen Fällen übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn eine entsprechende Police vorhanden ist.

Sie haben weitere Fragen um Thema Unfall?

Jetzt Hilfe holen!

Fragen & Antworten zu Gutachten und Sach­verständigen

Darf ich mein Auto reparieren lassen, bevor der Schaden begutachtet wurde?

Es ist ratsam, das Fahrzeug nicht zu reparieren, bevor der Schaden begutachtet wurde. Die Schadenshöhe und der Unfallhergang müssen dokumentiert werden, um Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen. Wenn eine Notreparatur notwendig ist, dokumentieren Sie diese genau und bewahren Sie alle Belege auf. Warten Sie jedoch nach Möglichkeit auf das Gutachten, bevor Sie größere Reparaturen durchführen lassen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Erstellung eines KFZ Gutachtens?

Für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens benötigen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Ihren Personalausweis sowie die Unfallbeteiligungsdaten und den Unfallbericht. Falls vorhanden, sollten Sie auch Fotos vom Unfallort und den Schäden mitbringen. Diese Unterlagen helfen dem Gutachter, den Schaden detailliert zu erfassen und ein präzises Gutachten zu erstellen.

Kann ich ein bereits repariertes Fahrzeug noch begutachten lassen?

Ja, ein bereits repariertes Fahrzeug kann noch begutachtet werden, allerdings wird es schwieriger, den ursprünglichen Schaden genau zu dokumentieren. In solchen Fällen kann der Gutachter anhand von Reparaturrechnungen und Fotos eine Nachbegutachtung durchführen. Es ist jedoch ratsam, den Schaden vor der Reparatur begutachten zu lassen, um spätere Komplikationen bei der Schadenregulierung zu vermeiden.

Kosten­voranschlag vom Gutachter oder von der Werkstatt?

Ein Kosten­voranschlag von einem unabhängigen Gutachter ist oft detaillierter und objektiver als einer von der Werkstatt. Der Gutachter bewertet nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch den Wertverlust und eventuelle Folgeschäden. Ein Werkstatt-Kosten­voranschlag kann dagegen günstiger erscheinen, da er oft nur die reinen Reparaturkosten berücksichtigt. Ein unabhängiges Gutachten bietet somit eine fundiertere Grundlage für die Schadenregulierung. Wann ein Kostenvoranschlag ausreicht und wann Sie besser ein Gutachten erstellen lassen, erklären wir auf unserer Seite zum Kostenvoranschlag.

Was spricht für einen unabhängigen Gutachter?

Ein unabhängiger Gutachter bietet eine objektive Bewertung des Schadens, frei von Interessenkonflikten. Er berücksichtigt alle relevanten Faktoren, wie Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Diese umfassende Betrachtung führt zu einer fairen und korrekten Schadensregulierung. Im Gegensatz dazu könnte ein von der Versicherung bestellter Gutachter eher im Interesse der Versicherung agieren. Ein unabhängiges Gutachten schützt somit Ihre Interessen als Geschädigter.

Noch Fragen zu Gutachten oder Kfz-Sach­verständigen?

Melden Sie sich bei uns!