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Details
Nutzungsausfallentschädigung:
Tabelle 2026, Tagessätze und Vorhaltekosten
Wer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sein Auto nicht nutzen kann, hat Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt je nach Fahrzeuggruppe zwischen 23 und 175 Euro pro Tag, und zwar für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Das gilt auch dann, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
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Was ist Nutzungsausfall?
Nutzungsausfall bezeichnet den Verlust der Möglichkeit, das eigene Fahrzeug zu nutzen. Der Bundesgerichtshof hat 1986 entschieden, dass schon dieser Verlust ein ersatzfähiger Vermögensschaden ist (Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 09.07.1986, GSZ 1/86). Rechtsgrundlage für den Anspruch ist § 249 BGB. Sie müssen also keine konkreten Kosten nachweisen.
Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine pauschale Tagesentschädigung und die Alternative zum Mietwagen. Entweder wird für die Ausfallzeit ein Mietwagen angemietet, oder Sie erhalten die Entschädigung. Beides gleichzeitig gibt es nicht.
Wer zahlt den Nutzungsausfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung, also die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Bei einer Teilschuld wird der Betrag des Nutzungsausfalls entsprechend der Haftungsquote gekürzt. Die eigene Vollkaskoversicherung zahlt in der Regel keinen Nutzungsausfall, sofern das nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.
Auf dieser Seite finden Sie die aktuelle Nutzungsausfalltabelle mit allen Gruppen von A bis L. Sie erfahren, wie Ihr Fahrzeug eingestuft wird, wann statt Nutzungsausfall nur Vorhaltekosten ersetzt werden und wie lange der Anspruch besteht. Als Kfz-Gutachter in München weisen wir Fahrzeuggruppe, Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer in jedem Unfallgutachten aus.
Nutzungsausfallentschädigung Tabelle 2026: Tagessätze für Pkw
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch, die von Eurotax-Schwacke herausgegeben wird. Gerichte und Versicherer erkennen diese Nutzungsausfalltabelle seit Jahrzehnten als Grundlage an. Sie ordnet jedes Pkw-Modell einer von elf Fahrzeuggruppen zu, von A bis L. Eine Gruppe I gibt es in der Tabelle nicht. Die folgende Tabelle mit Tagessätzen entspricht dem Stand Oktober 2026.
Gruppe
Fahrzeugklasse
Typische Beispiele
Nutzungsausfall pro Tag
A
Kleinstwagen
Fiat Panda, Smart fortwo
23 Euro
B
Kleinwagen
VW up!, Renault Twingo
29 Euro
C
Kleinwagen, höher motorisiert
VW Polo, Ford Fiesta, Seat Ibiza
35 Euro
D
Untere Kompaktklasse
VW Golf, Opel Astra, Hyundai i30 (Basismotorisierung)
38 Euro
E
Kompaktklasse
VW Golf, Ford Focus, Mazda 3 (stärkere Motorisierung)
43 Euro
F
Mittelklasse und Premium-Kompaktklasse
VW Passat, Audi A3, BMW 1er, Mercedes A-Klasse
50 Euro
G
Obere Mittelklasse
BMW 3er, Audi A4, Mercedes C-Klasse, VW Tiguan
59 Euro
H
Gehobene Klasse
BMW 5er, Audi A6, Mercedes E-Klasse
65 Euro
J
Oberklasse
BMW 7er, Audi A8, Mercedes S-Klasse, Porsche Cayenne
79 Euro
K
Sportwagen und Luxusklasse
Porsche 911, Mercedes-AMG GT
119 Euro
L
Supersportwagen und Luxuslimousinen
Ferrari, Lamborghini, Rolls-Royce, Bentley
175 Euro
Nutzungsausfalltabelle 2026 nach Sanden/Danner/Küppersbusch, Tagessätze für Pkw (Stand Oktober 2026)
Die Beispiele dienen zur Orientierung. Maßgeblich ist die Einstufung des konkreten Modells nach Motorisierung, Ausstattung und Neupreis. Ein VW Golf kann je nach Motor in Gruppe D oder E liegen.
Welche Nutzungsausfallgruppe hat Ihr Fahrzeug?
Wir ermitteln sie für Sie im Unfallgutachten.
Fahrzeuggruppe, Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer weisen wir im Gutachten nachvollziehbar aus, damit die Versicherung den vollen Nutzungsausfall zahlt. Unsere Gutachter sind 24 Stunden an 7 Tagen für Sie erreichbar. Oder nehmen Sie einfach per E-Mail Kontakt auf, wir melden uns bei Ihnen.
In welche Gruppe Ihr Fahrzeug fällt, ermitteln wir als Sachverständige anhand der Fahrzeugdaten aus der Zulassungsbescheinigung und weisen sie im Unfallgutachten aus. Damit ist der Tagessatz nachvollziehbar begründet, und eine pauschale Herabstufung durch die Versicherung lässt sich anhand des Gutachtens zurückweisen.
Ältere Fahrzeuge: Herabstufung um eine oder zwei Gruppen
Die Tabelle beruht auf den Mietpreisen neuwertiger Fahrzeuge. Bei älteren Fahrzeugen wird die Gruppe deshalb in der Praxis herabgestuft: ab etwa fünf Jahren um eine Gruppe, ab etwa zehn Jahren um zwei Gruppen. Bei einem fast zehn Jahre alten Fahrzeug hat der Bundesgerichtshof eine Herabstufung um eine Gruppe für ausreichend gehalten und es abgelehnt, den Geschädigten allein wegen des Alters auf die Vorhaltekosten zu verweisen (Urteil vom 25.01.2005, VI ZR 112/04). Bei einem 16 Jahre alten Fahrzeug hat er eine Herabstufung um zwei Gruppen gebilligt (Urteil vom 23.11.2004, VI ZR 357/03). Ein sehr gepflegter Zustand kann gegen eine Herabstufung sprechen.
Nutzungsausfallentschädigung berechnen: ein Beispiel
Ein sechs Jahre alter VW Passat (Gruppe F) wird bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt. Laut Gutachten dauert die Reparatur sechs Arbeitstage, das Fahrzeug steht acht Kalendertage in der Werkstatt. Nach Herabstufung um eine Gruppe gilt Gruppe E mit 43 Euro pro Tag.
8 Tage × 43 Euro = 344 Euro Nutzungsausfallentschädigung
Ohne Herabstufung (Gruppe F): 8 Tage × 50 Euro = 400 Euro
Vorhaltekosten: wann statt Nutzungsausfall gezahlt wird
Vorhaltekosten sind die Kosten, die ein Halter aufwendet, um ein Fahrzeug einsatzbereit zu halten, unabhängig davon, ob es gefahren wird. Dazu zählen vor allem Wertverlust, Kapitalkosten, Kfz-Steuer, Versicherung, Stellplatz und Wartung. Sie liegen deutlich unter den Tagessätzen der Nutzungsausfalltabelle. Nach gängiger Einschätzung beträgt die Nutzungsausfallentschädigung das Zwei- bis Vierfache der Vorhaltekosten.
Vorhaltekosten spielen vor allem bei gewerblich genutzten Fahrzeugen eine Rolle. Fällt ein Taxi, ein Lieferwagen oder ein Handwerkerfahrzeug aus, gibt es keine pauschale Nutzungsausfallentschädigung, wenn sich der Ausfall konkret beziffern lässt (BGH, Urteil vom 06.12.2018, VII ZR 285/17). Ersetzt werden dann der entgangene Gewinn, die Kosten eines Ersatzfahrzeugs oder die Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs, das der Betrieb für solche Fälle bereithält.
Übersicht: Nutzungsausfall oder Vorhaltekosten?
Wie wird das Fahrzeug genutzt?
Was wird ersetzt?
Privat genutzter Pkw, auch für den Weg zur Arbeit
Nutzungsausfallentschädigung nach Tabelle (23 bis 175 Euro pro Tag)
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung: die Voraussetzungen
Sie haben den Unfall nicht oder nur teilweise verursacht. Bei einer Teilschuld gibt es den Nutzungsausfall anteilig.
Ihr Fahrzeug ist nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher, oder es steht zur Reparatur in der Werkstatt.
Nutzungswille: Sie hätten das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich genutzt, der Ausfall ist für Sie also fühlbar. Ohne Nutzungswillen besteht kein Anspruch.
Nutzungsmöglichkeit: Sie hätten es auch nutzen können. Wer während der Reparatur verreist ist, hat für diese Zeit keinen Anspruch.
Sie nehmen für denselben Zeitraum keinen Mietwagen, und es steht kein Zweitwagen zur Verfügung.
Wie lange wird Nutzungsausfall bei Reparatur und Totalschaden gezahlt?
Bei einer Reparatur erhalten Sie den Nutzungsausfall für die Zeit, in der Sie auf das Fahrzeug verzichten müssen. Ist es nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, beginnt diese Zeit am Unfalltag und endet mit der Abholung aus der Werkstatt. Grundlage ist die im Gutachten angegebene Reparaturdauer. Dauert die Reparatur länger, etwa wegen Lieferzeiten für Ersatzteile, sollten die Gründe im Reparaturablaufplan der Werkstatt schriftlich festgehalten sein.
Bei einem Totalschaden zählt die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die Sie für den Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs brauchen. Sie steht im Gutachten und beträgt meist 10 bis 14 Tage. In der Regel muss tatsächlich ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden.
Wichtig ist, dass Sie zügig handeln: Gutachter beauftragen, Reparatur in Auftrag geben oder Ersatzfahrzeug suchen. Das verlangt die Schadenminderungspflicht nach § 254 BGB. Verzögerungen, die die Versicherung verursacht, etwa weil sie keinen Vorschuss zahlt, gehen nach der Rechtsprechung zulasten des Schädigers und nicht zu Ihren Lasten (BGH, Urteil vom 25.01.2005, VI ZR 112/04).
Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung
Auch wer nach Gutachten abrechnet und nicht in einer Werkstatt reparieren lässt, kann Nutzungsausfall erhalten. Voraussetzung ist ein tatsächlicher Ausfall: Das Fahrzeug war nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher, oder es wurde in Eigenregie repariert und stand in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Den Ausfall belegt eine Reparaturbestätigung, auch Nutzungsausfallbestätigung genannt. Für Fahrzeuge, die wir selbst begutachtet haben, stellen wir diese Bestätigung aus. Fährt man das beschädigte Fahrzeug unverändert weiter, entsteht kein Nutzungsausfall.
Sie haben die Wahl. Ein Mietwagen lohnt sich, wenn Sie täglich auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Erstattet werden dann die erforderlichen Mietwagenkosten, abzüglich der Kosten, die Sie durch das Stehen Ihres eigenen Fahrzeugs sparen. Wer wenig fährt, ist mit der Nutzungsausfallentschädigung oft besser bedient, weil es sie pauschal und ohne Belege gibt.
Nutzungsausfall in München richtig geltend machen
Damit Sie die volle Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall erhalten, müssen Fahrzeuggruppe, Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer nachvollziehbar begründet sein. Genau das dokumentieren wir in unseren Gutachten. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in München, im Umland und in Starnberg in der Regel noch am selben Tag. Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 1 bis 2 Werktagen. Bei einem unverschuldeten Unfall mit klarer Haftung trägt die Versicherung des Unfallverursachers auch die Kosten für das Gutachten.
Zuverlässigkeit, Engagement, Erreichbarkeit, Verantworung. Alles Werte die man nicht mehr so oft findet. Nicht so bei Hamed & Meisterwerk KFZ Gutachten.
Ich habe mir letztes Jahr einen Lebenstraum erfüllt und mir eine G-Klasse gekauft. Leider bin ich beim Folierer an die falschen Leute geraten und habe einen großen Schaden am Fahrzeug in Form von Lackschäden, Interieurschäden etc. erlitten.
Wäre ich nicht durch Glück auf Hamed gestoßen, der super genau arbeitet und mir die wichtigen Schritte (z.B. einer Entfolierung) genannt hat, wären mir ein Großteil der Schäden zu spät aufgefallen. Bei einem Auto für 170.000€ eine Vollkatastrophe.
Der Fall ist noch nicht abgeschlossen aber Hamed arbeitet federführend mit meinem Anwalt und mir zusammen, um mich zu schützen. Neudeutsch würde man das echtes "Ownership" nennen.
Ich bin dankbar über Hameds Expertise, aber vielmehr über die zwischenmenschlichen Qualitäten.
Ich hoffe sehr, dass wir gemeinsam am Ende alles geregelt bekommen. Die emotionale Belastung bei so viel Geld und Fremdverschulden ist wirklich hoch!
Max Wankerl
vor 6 Monaten
Super professionell und sehr nett - von der Erstellung des Gutachtens bis hin zur Vermarktung auf einer Restwertbörse.
Vielen Dank!
Isabelle
vor 4 Monaten
Beste Erfahrung mit dem Kfz-Gutachten bei Herrn Barekzai! Ich war zum Termin leider verspätet und Herr Barekzai konnte seinen Terminplan freundlicherweise etwas anpassen, um meinen Gutachtentermin dennoch zu ermöglichen. Beim Gutachten selbst hat er sehr ausführlich und verständlich erklärt, wie alles abläuft und auch nach dem fertigen Gutachten, hat er sehr schnell auf eine Rückfrage von mir zum weiteren Vorgehen reagiert. Alles in allem eine tolle Erfahrung und 100 % Weiterempfehlung!
Nui Nguyen
vor 6 Monaten
Wir hatten nur tolle Erfahrungen mit dem KFZ Sachverständiger Hamed gemacht!! Es war unser erster Unfall und er hatte sich wirklich Zeit für uns genommen und uns alle Schritte erklärt, die auf uns zukommen werden. Wirklich tolles Team und hilfsbereit!
H. Sedlatschek
vor 4 Monaten
Sehr schneller Termin, professionelle Besichtigung und Schadensdoku. mit Profikamera und erstklassige Erstellung eines Schadensgutachtens. Sehr sehr empfehlenswert!
markus ha
vor 4 Monaten
Professionelle, schnelle und zuverlässige Abwicklung. Der Sachverhalt wurde klar gegenüber dem Kunden formuliert. Zusammenarbeit mit der Kanzlei ebenfalls perfekt.
Werner U
vor 10 Monaten
Sehr kompetenter Gutachter, Termin für darauffolgenden Tag ausgemacht, sehr zuverlässig, hat sich viel Zeit genommen. Die Schäden an meinem Fahrzeug wurden total professionell aufgenommen und das erstelllte Gutachten ist sehr übersichtlich, alles bis ins Detail erläutert, es lässt keinerlei Fragen offen, ich bin mehr als zufrieden!
Maximilian Placzek
vor 1 Jahr
Bester Kfz Gutachter überhaupt. Wir haben immer wieder mit dem Team des Meisterwerk zu tun.
Sowohl die Mitarbeiter als auch der Chef sind einfach nur hilfsbereit, professionell und zuverlässig. Der Name des Unternehmens passt perfekt zu der Leistung.
Ich würde mehr Sterne vergeben wenn es ginge. Klare Empfehlung.
Wenn man seinen Schaden perfekt abgewickelt bekommen möchte und sich nicht mit dem Stress der Versicherungen rumschlagen will, die auch noch versuchen sich um jede Auszahlung zu drücken wo es nur geht, dann ist man hier genau richtig 👍🏻.
Cornelia Wehrse
vor 1 Monat
Meisterwerk hat sehr zufriedenstellende und professionelle Arbeit gemacht, schneller Termin, gewissenhafte Begutachtung, ein gutes Netzwerk und freundlicher Service. Absolute Empfehlung von mir!
Georgiana
vor 2 Monaten
Ich war mit der Arbeit des Gutachters Herr Barekzai sehr zufrieden. Der Termin wurde schnell und unkompliziert vereinbart. Alles verlief genau wie besprochen. Das Gutachten wurde pünktlich fertiggestellt, und alle vereinbarten Termine wurden eingehalten.
Besonders positiv fand ich die freundliche Unterstützung sowie die hilfreichen Tipps zum weiteren Vorgehen.
Ich kann den Gutachter mit gutem Gewissen weiterempfehlen. Vielen Dank für die professionelle und zuverlässige Arbeit!
Kurti Valentina
vor 3 Wochen
Sehr schnell, freundlich und unkompliziert. Alles lief reibungslos und zuverlässig. Immer wieder gerne! 😊
jacqueline stockbauer
vor 1 Jahr
Ich hatte im Juli einen Autounfall
..und so wie man es kennt braucht man schnell hilfe...Gutachten, Werkstatt und Anwalt...All das hab ich hier empfohlen bekommen und mehr als das beste wurde für mich rausgeholt...Vorallem war ich sehr Überrascht wie schnell alles ging und wie freundlich alle waren ..Ich kann die nur wärmstens empfehlen...Hier seid ihr wirklich gut aufgehoben...
Bin mehr als begeistert...
Vielen Herzlichen DANK nochmal für alles...
O R
vor 2 Wochen
Nach einem Unfall ist Herr Barekzai von Meisterwerk Kfz-Gutachten genau der richtige Ansprechpartner. Kompetent, ehrlich und schnell, man fühlt sich vom ersten Anruf an gut aufgehoben. Wer in München einen Kfz-Gutachter sucht, ist hier bestens beraten. Klare 5 Sterne!
Merwitt Asmerom
vor 1 Woche
Herr Barekai absolut empfehlen Nach meinem Unfall schnell hat er mir schnell und super professionell und sehr nett. Kompliment und freundliche geholfen Danke.
Alex Deme
vor 3 Tagen
Schnelle, präzise, genaue, gründliche und hervorragende Arbeit. Vielen Dank! Ich kann es nur weiterempfehlen!
Stephanie Lorenz
vor 5 Tagen
Schnelle Hilfe und sehr freundlich und zuvorkommend. Sind sehr zufrieden und können die Kfz Guatchter absolut weiterempfehlen. Vielen Dank für die Hilfe.
Michael Caillou Lange
vor 4 Tagen
Wirklich sehr guter Gutachter. Innerhalb kürzester Zeit alles erledigt, zuverlässig und auch professionell. Zwischenmenschlich auch super freundlich. Gern wieder
Dankbar
vor 2 Tagen
Sehr schnell und unmittelbar am nächsten Tag habe ich einen Gutachtentermin erhalten und alles wurde hoch professionell durch Herrn Barekzai durchgeführt und ich fühlte mich sehr gut und professionell beraten, welche nächsten Schritte anstehen.
Das Team von Meisterwerk KFZ Gutachten ist wundervoll und hilfsbereit und ich bin sehr dankbar, dass ich sie in meiner Nachbarschaft so schnell gefunden habe.
Vielen lieben Dank und ich kann den Gutachter nur weiterempfehlen!
Renatina Renatina
vor 1 Tag
Super Mega zufrieden mit dem Service ! Schnelle und freundliche Beratung . Der beste in Deutschland
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung liegt je nach Fahrzeuggruppe zwischen 23 Euro (Gruppe A) und 175 Euro (Gruppe L) pro Tag. Maßgeblich ist die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Ist Ihr Fahrzeug älter als fünf Jahre, wird es häufig eine Gruppe niedriger eingestuft.
Wie berechne ich die Nutzungsausfallentschädigung?
Ausfalltage mal Tagessatz Ihrer Gruppe. Beispiel: 8 Tage in Gruppe E ergeben 8 × 43 Euro = 344 Euro. Die Gruppe und die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer stehen im Gutachten.
Wer legt die Nutzungsausfallgruppe fest?
Der Kfz-Sachverständige ordnet Ihr Fahrzeug im Gutachten anhand von Hersteller, Modell, Motorisierung und Alter einer Gruppe zu. Ohne Gutachten setzt oft die Versicherung die Gruppe an, und die fällt dann nicht selten zu niedrig aus.
Wie lange bekomme ich Nutzungsausfall?
Bei einer Reparatur für die tatsächliche Ausfallzeit, orientiert an der Reparaturdauer im Gutachten. Bei einem Totalschaden für die Wiederbeschaffungsdauer, meist 10 bis 14 Kalendertage.
Bekomme ich Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung?
Ja, wenn Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen konnten, etwa weil es nicht fahrbereit war oder in Eigenregie repariert wurde. Den Ausfall weisen Sie mit einer Reparaturbestätigung nach. Für Fahrzeuge, die wir begutachtet haben, stellen wir sie aus.
Habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn ich einen Zweitwagen habe?
In der Regel nicht, wenn Ihnen der Zweitwagen ohne Weiteres zur Verfügung steht. Anders ist es, wenn ihn ein Familienmitglied regelmäßig fährt und er für Sie deshalb nicht frei ist.
Zahlt die Vollkasko Nutzungsausfall?
In der Regel nicht. Die Vollkasko ersetzt den Schaden am eigenen Fahrzeug nach Ihrem Vertrag, Nutzungsausfall ist dort meist nicht enthalten. Nutzungsausfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Gibt es Nutzungsausfall für ein Motorrad?
Ja. Für ein Motorrad besteht ein Anspruch, wenn Sie es für Ihre alltäglichen Wege nutzen, zum Beispiel weil es Ihr einziges Fahrzeug ist (BGH, Urteil vom 23.01.2018, VI ZR 57/17). Geprüft wird, ob Sie in dieser Zeit tatsächlich gefahren wären, auch mit Blick auf das Wetter.
Gibt es Nutzungsausfall für ein Wohnmobil?
In der Regel nicht, wenn das Wohnmobil nur in der Freizeit genutzt wird und für den Alltag ein anderes Fahrzeug bereitsteht (BGH, Urteil vom 10.06.2008, VI ZR 248/07).
Was ist der Unterschied zwischen Nutzungsausfall und Vorhaltekosten?
Der Nutzungsausfall ist eine Pauschale für den Verlust der privaten Nutzung. Vorhaltekosten sind die Kosten, die ein Unternehmen für ein bereitgehaltenes Reservefahrzeug hat. Sie kommen vor allem bei gewerblich genutzten Fahrzeugen und Fuhrparks zum Tragen und liegen deutlich unter den Tagessätzen der Nutzungsausfalltabelle.